Unsere allgemeinen Reise- / Teilnahmebedingungen
Allgemeine (Reise-)Teilnahmebedingungen (ARB)
Jugendwerk der Evangelischen Gesellschaft für Deutschland
1. AnmeldungJugendwerk der Evangelischen Gesellschaft für Deutschland
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer (TN) dem Freizeitveranstalter (FV) (=Reiseveranstalter)
den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller im Reiseprospekt
enthaltenen Informationen und Hinweise verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der
Reisebestätigung des FV zustande.
1.2. Der TN erklärt sich bereit, bewusst an einer christlichen Lebensgemeinschaft teilzunehmen und
sich dem jeweiligen Programm anzuschließen.
2. Zahlungen
2.1. Wenn im Einzelfall nicht anders vermerkt, ist nach Zusendung des Sicherungsscheines eine Anzahlung
i.H.v. 10% des Reisepreises zu leisten.
2.2. Geht die Anzahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Sicherungsscheines
beim FV ein, so ist dieser nach vorheriger Mahnung zum Rücktritt vom Reisevertrag berechtigt.
2.3. Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart wurde, drei Wochen
vor Reisebeginn fällig, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht
mehr nach Ziffer 4.3. abgesagt werden kann.
3. Leistungen
3.1. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen in
diesem Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden
(Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern,
bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den FV.
4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Der FV ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen
zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten
Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die seitens des FV
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderung oder
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2. Preisänderungen der ausgeschriebenen und bestätigten Preise sind nach Abschluss des Reisevertrages
nach Maßgabe folgender Bestimmung zulässig:
4.2.1. Der FV kann eine Preisänderung nur bei einer Erhöhung der Beförderungskosten verlangen
oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse.
4.2.2. Die Änderung kann nur in dem Umfang verlangt werden, wie sich diese Erhöhung pro Person
oder pro Sitzplatz auswirkt und sofern zwischen dem Vertragsschluss und dem vereinbarten
Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
4.2.3. Der FV hat den TN unverzüglich nach Kenntnis der die Änderung begründenden Umstände
hiervon zu unterrichten. Preisänderungen können nach dem 21. Tag vor Reiseantritt nicht
mehr verlangt werden.
4.2.4. Falls eine nach den vorstehenden Bestimmungen zulässige Preiserhöhung 5 % übersteigt, ist
der TN berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten.
4.3. Der FV kann bis 3 Wochen vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Prospekt
genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wenn nicht anders vermerkt, besteht für jedes
Angebot eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen.
4.4. Der FV ist verpflichtet, den TN über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen
Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer
wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
5. Rücktritt des TNs.
5.1. Der TN kann jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2. Tritt der TN vom Vertrag zurück oder tritt der TN die Reise nicht an, so kann der FV als Entschädigung
den Reisepreis unter Abzug des Wertes der ersparten Aufwendungen und anderweitiger
Verwendung der Reiseleistung verlangen. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung
und (im Falle einer Auslandsreise) eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
5.3. Nimmt der TN einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus
anderen, nicht vom FV zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des
TNs auf anteilige Rückerstattung.
6. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
6.1. Vom TN wird erwartet, dass er sich dem angebotenen Programm anschließt, mindestens durch
Teilnahme an der täglichen Bibelarbeit.
6.2. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, hat der TN nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des
Schadensersatzes, wenn er es nicht schuldhaft unterlässt, einen aufgetretenen Mangel während
der Reise dem FV anzuzeigen.
6.3. Tritt ein Reisemangel auf, muss der TN dem FV eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen.
Erst danach darf der TN selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die
Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder
seitens des FV verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes
Interesse des TN gerechtfertigt ist.
6.4. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen. Sollte der TN diese wider Erwarten nicht
erreichen können, so wende er sich bitte direkt an den FV: Jugendwerk der Evangelischen Gesellschaft
für Deutschland, Telegrafenstr. 59-63, 42477 Radevormwald, Tel. 02195/925260.
6.5. Gewährleistungsansprüche hat der TN innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende
beim FV geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der TN Ansprüche nur geltend machen,
wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
6.6. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.
7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
7.1. Im Prospekt informiert der FV über eventuelle notwendige Pass- und Visumserfordernisse einschließlich
der Fristen zum Erhalt dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten.
Über etwaige Änderungen wird der FV den TN, sobald ihm diese bekannt werden, unverzüglich
unterrichten. Ohne besondere Mitteilung an den FV wird dabei unterstellt, dass der TN
deutscher Staatsbürger ist und keine Besonderheiten vorliegen.
7.2. Für die Beschaffung der Reisedokumente ist der TN alleine verantwortlich.
7.3. Personalausweis bzw. Kinderausweis sollten grundsätzlich auf die Reise mitgenommen werden.
7.4. Für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften ist der TN selbst verantwortlich und haftet
eigenständig. Sollten trotz der erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder seitens
des TN nicht eingehalten werden, so dass er deshalb die Reise nicht antreten kann, ist der
FV berechtigt, den TN mit den entsprechenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
8. Hinweise, Anschriften und Datenschutz
8.1. Seitens des FV werden keine Gewinne erwirtschaftet. Eventuell entstehende Überschüsse fließen
in vollem Umfange der Jugendarbeit der Evangelischen Gesellschaft für Deutschland, Radevormwald,
zu.
8.2. Anschrift des FV: Jugendwerk der Evangelischen Gesellschaft für Deutschland,
Telegrafenstraße 59-63, 42477 Radevormwald, Tel. 02195/925260.
8.3. Anschrift des Insolvenzversicherers: R+V Versicherung, Mecklenbäcker Str. 229, 48163 Münster.
8.4. Nach erfolgter Zustimmung der ARB werden die Vertragsdaten des TN in einer EDV gespeichert.
Der FV darf dann die Anschrift, Telefonnummer und Emailadresse an andere TN und Mitarbeiter
der selben Reise weitergeben und diese Daten für eigene (Werbe-) Zwecke nutzen.
8.5. Der TN erklärt sich mit Unterzeichnung des Reisevertrages damit einverstanden, dass Fotos und
Videomaterial, die im Rahmen der Veranstaltung erstellt wurden, zu nichtkommerziellen Zwecken
verwendet werden dürfen (Bsp.: Foto-CD für die TN der selben Reise, Homepage des FV, eigene
Werbezwecke des FV,…).
9. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehung zwischen dem FV und dem TN richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Stand: Januar 2009


